Sicher haben Sie in den Medien verfolgt, dass die Bundesregierung das „Zweite Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise“ (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz) auf den Weg bringen will. Der Gesetzesentwurf wurde am 12. Juni 2020 vorgelegt und wartet nur noch auf das Inkrafttreten. Die erste Lesung ist für den 19. Juni 2020 vorgesehen.
Wir haben Sie darüber bereits mit unserem Newsletter v. 17.06.2020 informiert und eine Lösung zum Thema Umsatzsteuersenkung vorbereitet.
Für Sie als Rechtsanwalt oder Notar ist die befristete Senkung der Umsatzsteuer ab dem 1. Juli 2020 von geschäftlicher Relevanz.
Bis zum 31.12.2020 sinkt der Regelsteuersatz von 19 Prozent auf 16 Prozent und der ermäßigte Steuersatz wird von 7 auf 5 Prozent gesenkt.
ReNoStar stellt Ihnen dazu ab 23. Juni 2020 eine Servicelieferung bereit, die diese Umstellung berücksichtigt.
Lieferwege abhängig von Ihrem Wartungsvertrag finden Sie hier
Das ReNoStar-Tool zur automatischen Umsatzsteuerumstellung trägt automatisch den ab 01.07.2020 gültigen MWST Satz ein. Daher entfällt eine manuelle Umstellung, weil die entsprechenden Felder mit dem neuen Steuersatz vorbelegt sind.
Bei jeder Buchungsart ist der jeweils gültige Steuersatz zu verwenden. Sollte es notwendig sein, kann bei bestimmten Buchungen der Steuersatz individuell überschrieben werden.
Durch unsere Entwicklung werden verschiedene Programmmodule angepasst, so dass es UNBEDINGT erforderlich ist, diese Servicelieferung rechtzeitig zu installieren.
Bitte installieren Sie diese Änderungen umgehend und vor dem Monatswechsel Juni/Juli 2020!
Zu den Umstellungen und zu Sonderfällen bei der Verbuchung bietet ReNoStar spezielle Webinare für Wartungskunden an. Wir stellen in Kürze die geplanten Webinare bereit. Bitte melden Sie sich rechtzeitig an, da wir eine hohe Nachfrage erwarten.
Hierzu erhalten Sie eine gesonderte Nachricht. Aktuelle Informationen finden Sie stets auf https://reno-line.de/neuigkeiten/.