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Servicelieferung – Zweites Corona Steuerhilfegesetz

Sicher haben Sie in den Medien verfolgt, dass die Bundesregierung das „Zweite Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise“ (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz) auf den Weg gebracht hat.

Für Sie als Rechtsanwalt oder Notar ist die befristete Senkung der Umsatzsteuer ab dem 1. Juli 2020 von geschäftlicher Relevanz.

Bis zum 31.12.2020 sinkt der Regelsteuersatz von 19 Prozent auf 16 Prozent und der ermäßigte Steuersatz wird von 7 auf 5 Prozent gesenkt.

ReNoStar stellt allen Kunden des Produkts legal:office dazu eine entsprechende Anleitung bereit, um diese Anpassung einfach selbst in legal:office vornehmen zu können.

Nach der manuellen Anpassung im jeweiligen Fall des Umsatzsteuersatzes werden Gebühren mit dem neuen Steuersatz berechnet.

Bitte denken Sie an die rechtskonforme Anwendung des jeweils gültigen Steuersatzes.

Mehr erfahren – Webinar

Zu den Umstellungen bietet ReNoStar spezielle Webinare für Wartungskunden an. Wir stellen in Kürze die geplanten der Webinare bereit. Bitte melden Sie sich rechtzeitig an, da wir eine hohe Nachfrage erwarten.

Hierzu erhalten Sie eine gesonderte Nachricht. Aktuelle Informationen finden Sie stets auf https://reno-line.de/neuigkeiten/.