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Anpassungen – Zweites Corona Steuerhilfegesetz

Sicher haben Sie in den Medien verfolgt, dass die Bundesregierung das „Zweite Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise“ (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz) auf den Weg bringen will. Der Gesetzesentwurf wurde am 12. Juni 2020 vorgelegt und wartet nur noch auf das Inkrafttreten.

Wir haben Sie dazu bereits durch unsere Meldung über ReNoLine informiert.

Für Sie als Rechtsanwalt oder Notar ist die befristete Senkung der Umsatzsteuer ab dem 1. Juli 2020 von geschäftlicher Relevanz.

Bis zum 31.12.2020 sinkt der Regelsteuersatz von 19 Prozent auf 16 Prozent und der ermäßigte Steuersatz wird von 7 auf 5 Prozent gesenkt.

ReNoStar stellt allen Kunden des Produkts ReNoFlex dazu eine entsprechende Anleitung bereit, um diese Umstellung einfach selbst in ReNoFlex vornehmen zu können.

Nach der manuellen Umstellung des Umsatzsteuersatzes werden die entsprechenden Felder mit dem neuen Steuersatz vorbelegt.

Bei jeder Buchungsart ist der jeweils gültige Steuersatz zu verwenden. Sollte es notwendig sein, kann bei bestimmten Buchungen der Steuersatz individuell überschrieben werden.

Mehr erfahren – Webinar

Zu den Umstellungen und zu Sonderfällen bei der Verbuchung bietet ReNoStar spezielle Webinare für Wartungskunden an. Wir stellen in Kürze die geplanten Webinare bereit. Bitte melden Sie sich rechtzeitig an, da wir eine hohe Nachfrage erwarten.

Hierzu erhalten Sie eine gesonderte Nachricht. Aktuelle Informationen finden Sie stets auf https://reno-line.de/neuigkeiten/.